Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildungsort: LWL-Archivamt Westfalen in Münster
Ausbildungsvergütung: 1.405,68 €
Ausbildungsstatus: Beamtin/Beamter auf Widerruf
Fachhochschule: Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Abteilung Münster; Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft; Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland in Duisburg
Nächster Einstellungstermin: voraussichtlich 2026
Erfahrungsberichte von Auszubildenden und Studierenden finden Sie hier.
- Allgemeine Hochschulreife oder einen im allgemeinen Bildungsbereich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
- deutsche Staatsangehörigkeit bzw. Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates
- gute Geschichtskenntnisse (in der Oberstufe oder als Zusatzkurs)
- angemessene Kenntnisse zweier Fremdsprachen, darunter Latein oder Französisch
- Grundkenntnisse im Bereich Informationstechnik
- eine gründliche und zukunftsorientierte Ausbildung in verschiedenen Bereichen:
- Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung, Abteilung Münster
- Praktika im LWL-Archivamt für Westfalen, begleitet von theoretischen Unterrichtseinheiten im Landesarchiv NRW in Duisburg
- Studienphase an der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft
- Praktika in zwei weiteren Archiven
- ein attraktives Einkommen bereits während der Ausbildung
- intensive Prüfungsvorbereitung
- Einführungswoche
- einen Laptop
- Sicherheit im Umgang mit Informationstechnologie
- Interesse für Geschichte
- Interesse an Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
- ausgeprägte Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft
- gute Auffassungsgabe, konzeptionelles und lösungsorientiertes Denken
- Sorgfalt
- Flexibilität und ein hohes Maß an Selbstständigkeit
- gute Teamfähigkeit und soziale Kompetenz
- Kommunikationsfähigkeit
- Dienstleistungsorientierung
- ein Archivpraktikum ist von Vorteil
Bewerben Sie sich bitte mit Anschreiben, Lebenslauf und der Kopie des letzten Schulzeugnisses online. Der weitere Kontakt zu Ihnen erfolgt ebenfalls per E-Mail. Dies erfolgt erst nach Abschluss des Bewerbungszeitraums.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht; Frauen werden gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Frauen und Männer sind ausdrücklich erwünscht.
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